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Energetische Behandlung - Geistheilung
Während einer Geistheilungssitzung findet eine Energieübertragung durch Handauflegen statt, dies dient zur Stärkung und Erhaltung der Lebensenergie und damit langfristig der Gesundheit. Im Gegensatz zur Schulmedizin werden keine Krankheiten behandelt und keine Diagnosen gestellt, sondern im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht das aus dem Gleichgewicht geratene Energiesystem des Einzelnen, das es wieder auszugleichen und zu harmonisieren gilt. Es werden somit energetische Heilimpulse gesetzt, die die Selbstheilungskräfte aktivieren. Bei der energetischen Behandlung gibt es keine Nebenwirkungen im schulmedizinischen Sinn, es sind jedoch vorübergehende Erstverschlimmerungen möglich, wie sie ähnlich auch von der Homöopathie her bekannt sind.
Als Geistheiler arbeite ich im Energiefeld sowie im Unterbewusstsein - z.B. mit dem inneren Kind - als auch im Überbewusstsein - dem „Höheren Selbst“ oder der Seele - des Klienten, ebenso auch mit dem Körperselbst, das ein eigenes Bewusstsein und Regenerationsfähigkeit / Selbstheilungskraft besitzt. Weder erstelle ich dabei ärztliche Diagnosen noch gebe ich Heilungsversprechen ab, und es werden auch keine Therapien oder Behandlungen im medizinischen Sinn durchgeführt. Somit wird keine Heilkunde im gesetzlichen Sinn ausgeübt. Es findet also keine ärztlich-medizinische Behandlung statt, sondern ich bin ausschließlich im energetisch-geistigen Bereich beim Klienten tätig. Daher weise ich an dieser Stelle auch ausdrücklich darauf hin, dass eine Mit- bzw. Weiterbehandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker und / oder Therapeuten unumgänglich und notwendig ist. Denn optimal ist immer eine Behandlung auf möglichst vielen Ebenen gleichzeitig: körperlich – emotional – mental – energetisch – spirituell. Unser Körper oder unsere körperliche Krankheit ist nicht die erste Ebene, sondern immer die letzte Ebene auf der sich eine vorhandene Disharmonie oder Störung zeigt und auswirkt.
Urteil zur Geistheilung Am 02.03.2004 entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten des Geistigen Heilens und der Geistigen Heiler wie folgt: “Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.“
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Bitte beachten! Aktuell kann ich bei mir zuhause keine energetischen Behandlungen anbieten, diese können jedoch gerne nach Wunsch und Möglichkeit in ihrem eigenen Umfeld stattfinden.
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