Angebot Geistheilung


Energetische Behandlung - Geistheilung

 

 

 

 

Während einer Geistheilungssitzung findet eine Energieübertragung durch Handauflegen statt, dies dient zur Stärkung und Erhaltung

der Lebensenergie und damit langfristig der Gesundheit. Im Gegensatz zur Schulmedizin werden keine Krankheiten behandelt

und keine Diagnosen gestellt, sondern im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht das aus dem Gleichgewicht

geratene Energiesystem des Einzelnen, das es wieder auszugleichen und zu harmonisieren gilt.

Es werden somit energetische Heilimpulse gesetzt, die die Selbstheilungskräfte aktivieren.

Bei der energetischen Behandlung gibt es keine Nebenwirkungen im schulmedizinischen Sinn, es sind

jedoch vorübergehende Erstverschlimmerungen möglich, wie sie ähnlich auch von der Homöopathie her bekannt sind.

 

Als Geistheiler arbeite ich im Energiefeld sowie im Unterbewusstsein - z.B. mit dem inneren Kind - als auch im Überbewusstsein

- dem „Höheren Selbst“ oder der Seele - des Klienten, ebenso auch mit dem Körperselbst, das ein eigenes

Bewusstsein und Regenerationsfähigkeit / Selbstheilungskraft besitzt.

Weder erstelle ich dabei ärztliche Diagnosen noch gebe ich Heilungsversprechen ab, und es werden auch keine Therapien

oder Behandlungen im medizinischen Sinn durchgeführt. Somit wird keine Heilkunde im gesetzlichen Sinn ausgeübt.

Es findet also keine ärztlich-medizinische Behandlung statt, sondern ich bin ausschließlich im energetisch-geistigen Bereich beim Klienten tätig.

Daher weise ich an dieser Stelle auch ausdrücklich darauf hin, dass eine Mit- bzw. Weiterbehandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker

und / oder Therapeuten unumgänglich und notwendig ist. Denn optimal ist immer eine Behandlung auf möglichst vielen Ebenen gleichzeitig:

körperlich – emotional – mental – energetisch – spirituell. Unser Körper oder unsere körperliche Krankheit ist nicht die erste Ebene,

sondern immer die letzte Ebene auf der sich eine vorhandene Disharmonie oder Störung zeigt und auswirkt.

 

 

Urteil zur Geistheilung

Am 02.03.2004 entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten des Geistigen Heilens und der Geistigen Heiler wie folgt:

“Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt,

benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.“

 

Sollten Sie weitere Fragen zu den hier behandelten Themen haben laden sie sich meine kostenlosen

Ebooks herunter, oder senden Sie mir eine Nachricht über das Kontaktformular.

 

Links

Zum Kontakt-Formular:  https://www.erdkristall2007.de/apps/contactform

Techniken der Geistigen Heilung  https://app.box.com/shared/r5mt6fz1er

Urteil zur Geistheilung  https://app.box.com/shared/u8ieugrukl

Meine Publikationen:  https://www.erdkristall2007.de/meine-ebooks.htm

 

Bitte beachten!

Aktuell kann ich bei mir zuhause keine energetischen Behandlungen anbieten, diese können jedoch

gerne nach Wunsch und Möglichkeit in ihrem eigenen Umfeld stattfinden.

 

--------------------------------------------------------------------------

 

Impressum & Rechtswesen:

http://www.erdkristall2007.de/impressum.htm